Veröffentlicht

Landesteilung 1544

Die Landesteilung 1544 führte zu einer Zersplitterung der Herzogtümer Schleswig und Holstein in drei Gebiete unter der Herrschaft der Herzöge und des dänischen Königs.

Ursachen und Vorgeschichte

Unter Adolf VIII. von Holstein befanden sich ab 1440 erstmals die Grafschaft Holstein – bis auf die Herrschaft Pinneberg – und das Herzogtum Schleswig in einer Hand. Sein Nachfolger als Landesherr, Christian I. von Dänemark aus dem Haus Oldenburg, begründete 1460 mit dem Privileg von Ripen die bis 1864 andauernde Personalunion von Schleswig und Holstein mit dem dänischen Königshaus.

Nach dessen Tod kam es 1490 zu einer ersten Teilung von Schleswig und dem 1474 zum Herzogtum erhobenen Holstein in einen königlichen und den herzoglichen Anteil. Als 1523 dessen Besitzer als Friedrich I. auch zum König von Dänemark gewählt wurde, übernahm er die Herrschaft über beide Herzogtümer.

Nach Friedrichs Tod huldigten im Juni 1533 auf dem Kieler Landtag die schleswig-holsteinischen Stände dessen vier Söhnen als Landesherren von Schleswig und Holstein. Christian III. von Dänemark regierte die Herzogtümer zunächst vormundschaftlich für seine drei unmündigen Halbbrüder mit.

Verlauf und Akteure

Ab 1542 trieb Christian III. angesichts der baldigen Volljährigkeit seiner Halbbrüder eine Aufteilung der Herzogtümer in der Tradition des Familienerbrechts des Hauses Oldenburg voran. Nachdem Karl V. von Habsburg Christian III. im Frieden zu Speyer als König von Dänemark und Norwegen anerkannt hatte, konnte auf dem Landtag zu Rendsburg am 09.08.1544 die Teilung vollzogen werden. Dabei entstanden verstreut in beiden Herzogtümern liegende, unzusammenhängende Territorien, die in ihrer Steuerkraft vergleichbar sein sollten.

Von Christians Halbbrüdern wählte Adolf I. von Schleswig-Holstein-Gottorf als Stammsitz Schloss Gottorf und neben Besitzungen in Schleswig wie Husum und Apenrade u. a. auch die holsteinischen Ämter Kiel, Oldenburg, Reinbek und Trittau.

Sein Bruder Johann von Schleswig-Holstein-Hadersleben erhielt u. a. die Insel Fehmarn, die Ämter Hadersleben, Rendsburg und Tondern.

Der königliche bzw. Sonderburger Anteil Christians bestand u. a. aus Aero (Ærø) und Norburg sowie den holsteinischen Ämtern Steinburg, Itzehoe, Segeberg, Plön, der geteilten Stadt Oldesloe und dem Kloster Reinfeld.

Die Städte, Klöster und Stifte sowie die Adligen Güter wie Ahrensburg, Borstel, Fresenburg, Höltenklinken, Hoisbüttel, Lasbek, Nütschau, Rethwisch, Schulenburg, Tralau, Wandsbek und Wellingsbüttel standen unter ihrer gemeinschaftlichen Regierung.

Der dritte Halbbruder Friedrich von Schleswig-Holstein wurde als Bischof von Schleswig mit geistlichen Besitzungen abgefunden.

Mit der Landesteilung übernahm jeder Herzog auch die Leitung der Kirche in seinem Gebiet und setzte einen eigenen Generalpropst ein.

Die Verwaltung seiner Gebiete übergab der dänische König einem Statthalter, z. B. 1556 an Heinrich Rantzau, den Erbauer der Herrenhäuser Wandsbek und Nütschau.

Im Oktober 1548 erfolgte die Belehnung mit Holstein durch Karl V. Die Belehnung mit Schleswig durch die dänische Krone verzögerte sich nach Uneinigkeiten über die Bedingungen bis 1580.

Ab 1564 existierte eine Regelung für die Regierung des gemeinschaftlichen Anteils, worunter z. B. das Heer- und Rechtswesen, Gesetzgebung und Steuerbewilligung sowie die Zollerhebung fielen. Jährlich wechselte die Geschäftsführung zwischen den Brüdern.

Folgewirkungen und heutige Bedeutung

Das 1559 eroberte Dithmarschen wurde ebenfalls dreigeteilt. 1564 entstand aus dem königlichen Anteil eine weitere Nebenlinie. Da Johann von Schleswig-Holstein-Sonderburg nicht die Anerkennung der Stände erhielt, war er als „abgeteilter Herr“ kein Mitglied der gemeinschaftlichen Regierung. In dieser Linie entstanden durch spätere Aufgliederungen weitere Titularherzogtümer, z. B. Schleswig-Holstein-Sonderburg-Plön-Rethwisch.

Parallel bestanden im Raum Holstein die schauenburgische Grafschaft Holstein-Pinneberg (1290-1640) sowie mehrere reichsunmittelbare Gebiete mit den Städten Hamburg und Lübeck, dem Herzogtum Sachsen-Lauenburg und dem Hochstift Lübeck.

Dieser Flickenteppich verschiedener Territorien und Verwaltungen erschwerte die Grenzverteidigung ebenso wie die Ausbildung moderner Staatlichkeit. Ab 1564 verbot im königlichen Anteil das Erstgeborenenrecht die weitere Erbteilung, ab 1608 auch im Gottorfer Areal. Nach dem Aussterben der Linie Schleswig-Holstein-Hadersleben 1581 wurde deren Gebiet auf die Gottorfer und königliche Herrschaft aufgeteilt. Das jahrzehntelange Nebeneinander zweier Landesherren führte als „Gottorfer Frage“ zunehmend zu Konflikten. So setzte Friedrich III. von Schleswig-Holstein-Gottorf in den dänisch-schwedischen Auseinandersetzungen ab Mitte des 17. Jh. trotz Unionsvertrag mit Dänemark auf Neutralität und später auf eine Annäherung an Schweden. Daraufhin kam es zu mehrfachen Besetzungen durch Dänemark. Versuche der Gottorfer, die Souveränität über Schleswig zu erlangen, scheiterten, 1720/21 wurde es in den königlichen Teil integriert.

Nach dem Aussterben mehrerer Nebenlinien gliederte Dänemark zudem ab 1723 u. a. das Gebiet um Plön mit den Ämtern Reinfeld und Rethwisch in das Herzogtum Holstein ein.

Das Restherzogtum Holstein-Gottorf wurde ab 1762 in Personalunion mit dem russischen Zarenreich verwaltet. 1773 verzichtete Paul von Holstein-Gottorf (Paul I. von Russland) im Vertrag von Zarskoje Selo auf seinen Anteil, darunter die Ämter Trittau, Reinbek und Tremsbüttel. Mit dem Ende der gemeinschaftlichen Regierung entstand der dänische Gesamtstaat, dem Stormarn bis 1864 angehörte.

Besonderheiten

Aufgrund der weiteren Teilungen entstanden in jeder Nebenlinie Residenzen, z. B. ab 1600 Schloss Reinfeld und 1699 Schloss Rethwisch.

Persönlichkeiten

Adolf VIII. von Holstein GND: 1329517113
Christian I. von Dänemark GND: 12939159X
Friedrich I. von Dänemark und Norwegen GND: 119187620
Christian III. von Dänemark GND: 119217120
Adolf I. von Schleswig-Holstein-Gottorf GND: 118812319
Friedrich von Schleswig-Holstein GND: 136198473
Karl V. von Habsburg GND: 118560093
Johann von Schleswig-Holstein-Hadersleben GND: 102326517
Heinrich Rantzau GND: 11898716X
Johann von Schleswig-Holstein-Sonderburg GND: 121500373
Friedrich III. von Schleswig-Holstein-Gottorf GND: 11870320X
Paul von Holstein-Gottorf GND: 118739549

Beginn

09.08.1544

Orte

Rendsburg

Literatur

  • Steinwascher, Gerd : Die Oldenburger, die Geschichte einer europäischen Dynastie. Stuttgart, Kohlhammer 2011, GVK: 642787972
  • Die Fürsten des Landes, Herzöge und Grafen von Schleswig, Holstein und Lauenburg. Neumünster, Wachholtz 2008, GVK: 558571557
  • Auge, Oliver : Schleswig-Holstein, eine Regionalgeschichte von den Anfängen bis zur Zeitenwende. Hamburg, Wachholtz , GVK: 1900419920
  • Geschichte Schleswig-Holsteins von den Anfängen bis zur Gegenwart. Neumünster, Wachholtz 2003, GVK: 371860814
  • Bock, Günther : Studien zur Geschichte Stormarns im Mittelalter. Neumünster, Wachholtz 1996, GVK: 274715074

Weitere Literatur