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Unterelbegesetz

Das Unterelbegesetz diente kommunalen Gebietsreformen in preußischen Städten und Gemeinden an der Grenze zu Hamburg. Es betraf u. a. Teile des Kreises Stormarn.

Ursachen und Vorgeschichte

Im Hintergrund der Gebietsreformen stand das Problem, dass Hamburg und sein Umland im frühen 20. Jh. auf die beiden Teilstaaten Hamburg und Preußen – und im letzteren Fall auf die Provinzen Schleswig-Holstein und Hannover – aufgeteilt waren. Sowohl Hamburg als auch preußische Nachbarstädte wie Altona, Harburg und Wandsbek verzeichneten ein rasches Wachstum. Andere preußische Umlandgemeinden sahen sich aufgrund der wirtschaftlichen und bevölkerungsmäßigen Expansion dieses städtischen Konglomerats einem wachsenden Bevölkerungs- und Wirtschaftsdruck ausgesetzt, dem ihre Infrastruktur nicht gewachsen war. Parallel zu den Anfängen einer von Fritz Schumacher forcierten zwischenstaatlichen, u. a. in einen Landesplanungsausschuss und eine Hafengemeinschaft mündenden Raumplanung beschloss Preußen die Zusammenlegung eigener Kommunen, um sie leistungsfähiger zu gestalten.

Verlauf und Akteure

Das vom preußischen Landtag am 28.06.1927 beschlossene, zum 01.07.1927 in Kraft getretene "Gesetz über die Neuregelung der kommunalen Grenzen im preußischen Unterelbegebiet" betraf die Städte Altona, Harburg, Wilhelmsburg und Wandsbek sowie die Kreise Pinneberg, Stormarn und Harburg. Insbesondere Altona, aber auch Wandsbek wurden durch Eingemeindungen vergrößert. Im Süden entstand die neue Stadt Harburg-Wilhelmsburg.

In Stormarn umfasste das Gesetz die Landgemeinden Jenfeld und Tonndorf-Lohe, die zu Wandsbek kamen, sowie die neu entstandene Landgemeinde Rahlstedt. Diese wurde aus den bisherigen Landgemeinden Alt-Rahlstedt, Neu-Rahlstedt, Oldenfelde und Meiendorf sowie einigen Parzellen von Jenfeld und Tonndorf-Lohe gebildet.

Folgewirkungen und heutige Bedeutung

Die Gebietsreformen im Großraum Hamburg setzten sich in der Folge fort. 1928 schlossen sich die Landgemeinden Schiffbek, Oejendorf und Kirchsteinbek zu Billstedt zusammen. In der Zeit des Nationalsozialismus bewirkte das Groß-Hamburg-Gesetz einen neuen Zuschnitt der Landesgrenzen zwischen Hamburg und Preußen.

Die Ende der 1920er-Jahre begründeten Anfänge einer grenzübergreifenden Zusammenarbeit sind seit den 1950er-Jahren zwischen den Bundesländern Schleswig-Holstein und Hamburg, später auch Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, weitergeführt worden. Sie mündeten im Gemeinsamen Landesplanungsrat sowie im Regionalen Entwicklungskonzept (REK) bzw. in der Metropolregion Hamburg.

Besonderheiten

Durch die neuen kommunalen Grenzen waren die Stadtverordneten und Bürgervorsteher:innen binnen drei Monaten neu zu wählen.

Bei den Verhandlungen zum Unterelbegesetz fehlte Stormarns Landrat Friedrich Knutzen wegen Erkrankung.

Persönlichkeiten

Fritz Schumacher GND: 118611585
Friedrich Knutzen GND: 116262710

Links

Text des Unterelbegesetzes: https://jbc.bj.uj.edu.pl/dlibra/publication/530657/edition/504996/content?ref=desc (Zugriff am 06.05.2023)

Beginn

08.07.1927

Ende

08.07.1927

Orte

Alt-Rahlstedt, Altona, Hamburg, Harburg-Wilhelmsburg, Havighorst, Jenfeld, Kirchsteinbek, Meiendorf, Neu-Rahlstedt, Öjendorf, Oldenfelde, Rahlstedt, Sande, Schiffbek, Tonndorf-Lohe, Wandsbek.

Strukturansicht

Literatur

  • Frantz, Jürgen : Lokstedt – Niendorf – Schnelsen: drei preußische Landgemeinden werden Hamburger Stadtteile; 85 Jahre preußisches Unterelbegesetz, 75 Jahre Groß-Hamburg-Gesetz. Hamburg, Forum Kollau, Verein für die Geschichte von Lokstedt, Niendorf und Schnelsen 2012, GVK: 702834076
  • Demokratische Geschichte: Jahrbuch für Schleswig-Holstein. [Erscheinungsort nicht ermittelbar], 2015, GVK: 1841476234
  • Perrey, Hans-Jürgen : Stormarns preußische Jahre: die Geschichte des Kreises von 1867 bis 1946/47. Neumünster, Wachholtz 1993, GVK: 152680373

Weitere Literatur