Ursachen und Vorgeschichte
Der raumplanerische Regelungsbedarf ergab sich aus den strukturellen Problemen, die mit Bevölkerungsanstieg und Wirtschaftswachstum ab der Nachkriegszeit in Stormarn und dem weiteren Umland entstanden waren. Nördlich von Hamburg zeigten sie sich besonders verdichtet in einer ungeregelten Bebauung, einer willkürlichen Verkehrsplanung sowie konkurrierenden Gewerbeansiedlungen in den Gemeinden Harksheide und Glashütte im Kreis Stormarn sowie Garstedt und Friedrichsgabe im Kreis Pinneberg. Die schleswig-holsteinische Landesregierung sowie die betroffenen Kreise und Gemeinden stimmten grundsätzlich darin überein, dass eine kommunale Neuordnung dieses Raumes notwendig sei. Allerdings bestand keine Einigkeit über den Weg zur Lösung der Probleme. Während nach Auffassung der Landesregierung nur eine umfassende gesetzliche Regelung der kommunalen Grenzen eine wirksame Regionalplanung garantieren würde, lehnten die Kommunen diesen Weg ab. Um ihre Eigenständigkeit zu wahren, votierten sie stattdessen für eine interkommunale Zusammenarbeit. Entsprechend wurden unterschiedliche Modelle in den von Landesregierung und Gemeinden in Arbeit gegebenen Gutachten vorgeschlagen. Differenzen bestanden etwa in den Fragen der künftigen Anzahl der Gemeinden und ihrer jeweiligen Zuordnung zu einem der Kreise. Daher schritt die Landesregierung unter Ministerpräsident Helmut Lemke Ende der 1960er-Jahre zu einer gesetzlichen Regelung.