Geschichte
Mit der Neuregelung der Verwaltung der Kreise nach dem Zweiten Weltkrieg durch die britische Militärregierung wurde der staatlich-kommunale Dualismus des preußischen Landrats aufgehoben und die Trennung von politischer und Verwaltungsleitung umgesetzt. In Stormarn fand diese Aufteilung aufgrund der vorläufigen Verfassung des Landkreises Stormarn in der Sitzung des ersten ernannten Kreistags am 07.02.1946 statt. Der bisherige Landrat Wilhelm Paasche leitete nun als hauptamtlicher Oberkreisdirektor die Verwaltung.
Nachdem Paasche wegen seiner NS-Belastung kurz darauf entlassen worden war, kam es in den folgenden Jahren zu einer starken Fluktuation im Amt. Mehrfach leitete Hans Brunsen kommissarisch die Kreisverwaltung, bis ein Nachfolger eingesetzt war. Ein Erlass der schleswig-holsteinischen Landesverwaltung vom 30.10.1946 brachte die Vereinheitlichung der Bezeichnung in Kreisdirektor.
Als Folge der schleswig-holsteinischen Kreisordnung vom 27.02.1950 wurde erneut die frühere Amtsbezeichnung Landrat für den Verwaltungsleiter eingeführt.