Geschichte
Mit der Kreisordnung vom 26.05.1888 der preußischen Provinz Schleswig-Holstein wurde der Kreisausschuss als neues Exekutivorgan eingeführt. Er sollte neben dem Landrat für die Verwaltung der Angelegenheiten des Kreises zuständig sein sowie bei den Geschäften der allgemeinen Landesverwaltung mitwirken. Außerdem agierte er als Verwaltungsgericht in erster Instanz. Er bestand aus dem ihm vorsitzenden Landrat und aus sechs vom Kreistag zu wählenden Kreisangehörigen. Deren Amtszeit betrug sechs Jahre.
In Stormarn bildete sich der erste Kreisausschuss in der Kreistagssitzung am 08.03.1889. Seine Mitglieder repräsentierten die Wahlberechtigten des Kreises, sowohl des städtischen als auch der beiden nach der Größe des Grundbesitzes getrennten ländlichen Wahlverbände. Der Ausschuss setzte sich aus den Bürgermeistern der Städte Wandsbek und Oldesloe sowie Gutsbesitzern, Amts- und Gemeindevorstehern zusammen.
Die Einführung der Demokratie nach dem Ersten Weltkrieg mit allgemeinen, unmittelbaren und geheimen Wahlen brachte keine Änderung im Aufgabenbereich des Kreisausschusses. Auf der Kreistagssitzung am 26.05.1919 fand die Wahl der sechs ehrenamtlichen Mitglieder nach dem Verhältniswahlsystem statt. Die im Kreistag vertretenen Parteien fanden Berücksichtigung. Die Amtszeit des Ausschusses war an die Wahlperioden gekoppelt. Weiterhin tagte er nichtöffentlich.
Unter dem nationalsozialistischen Regime setzte sich der Kreisausschuss neben dem Landrat und dem NS-Kreisleiter Erich Friedrich aus NSDAP-Mitgliedern zusammen. Als der Stormarner Kreistag am 17.07.1933 faktisch aufgelöst wurde, fielen dessen Aufgaben zunächst an den Kreisausschuss. Er erhielt außerdem das Vorschlagsrecht für die Berufung des Landrates. In der Folge wurden jedoch seine Beschlussfassungskompetenzen sukzessive beschnitten und gingen schließlich mit der Verordnung des Ministerrats für die Reichsverteidigung im September 1939 auf den Landrat über. Im November folgte zusätzlich die Aufhebung der Kreisverwaltungsgerichte.
Durch den ersten von der britischen Militärregierung ernannten Kreistag 1946 wurde wieder ein Kreisausschuss eingesetzt, dessen Aufgaben sich zunächst hauptsächlich auf die Initiierung und Koordination der Kreistagsbeschlüsse beschränkten. Ihm stand der ehrenamtliche Landrat vor.
Die Kreisordnung vom 27.02.1950 brachte dem Gremium erneut weitreichende Zuständigkeiten und Aufgaben als Bindeglied zwischen Politik und Verwaltung für die folgenden Jahrzehnte. Als Vorsitzender war der hauptamtliche Landrat eingesetzt. Mit der Neufassung der Kreisordnung vom 30.05.1997 wurde der Kreisausschuss abgeschafft und ein Teil seiner Aufgaben auf den Landrat, den Kreistag sowie den neuerrichteten Hauptausschuss übertragen.