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Kreisausschuss

Der Kreisausschuss war der gesetzliche Vertreter des Kreises. Zugleich fungierte er als Schnittstelle zwischen den politischen Gremien und der Kreisverwaltung.

Aufgaben und Zuständigkeiten

Der Kreisausschuss war für die Leitung der Kreisverwaltung nach den Grundsätzen und Richtlinien des Kreistags zuständig. Dazu gehörten die Vorbereitung und Ausführung der Kreistagsbeschlüsse, die Beschlussfassung über die öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Betriebe des Kreises, das Kreisvermögen sowie die Personalangelegenheiten. Außerdem oblag ihm die Information der Einwohner des Kreises über wichtige Angelegenheiten der Verwaltung sowie die Pflege des Interesses an der Selbstverwaltung.

Der Kreisausschuss war der Dienstvorgesetzte des Landrats in Selbstverwaltungsangelegenheiten des Kreises, jedoch ohne Disziplinarbefugnis. Außerdem übertrug er Aufgaben an die Fachausschüsse, konnte diese an sich ziehen und verantwortete insgesamt die Einheitlichkeit der Arbeit der Ausschüsse.

Struktur

Der Kreisausschuss setzte sich aus dem Landrat als Vorsitzendem und acht vom Kreistag gewählten Mitgliedern zusammen, die zu Ehrenbeamten ernannt wurden. Diese konnten zugleich Vorsitzende der Fachausschüsse sein. Bei der Wahl sollten die im Kreistag vertretenen Parteien angemessen berücksichtigt werden. Zwei Kreisausschussmitglieder wählte der Kreistag zum Ersten und Zweiten Kreisrat als Stellvertreter des Landrats. Ihre Amtszeit umfasste jeweils eine Legislaturperiode.

Der Kreisausschuss wurde mindestens einmal im Monat vom Landrat einberufen, weiterhin war eine Zusammenkunft auf Wunsch eines Drittels der ehrenamtlichen Mitglieder möglich. Die Sitzungen fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Geschichte

Mit der Kreisordnung vom 26.05.1888 der preußischen Provinz Schleswig-Holstein wurde der Kreisausschuss als neues Exekutivorgan eingeführt. Er sollte neben dem Landrat für die Verwaltung der Angelegenheiten des Kreises zuständig sein sowie bei den Geschäften der allgemeinen Landesverwaltung mitwirken. Außerdem agierte er als Verwaltungsgericht in erster Instanz. Er bestand aus dem ihm vorsitzenden Landrat und aus sechs vom Kreistag zu wählenden Kreisangehörigen. Deren Amtszeit betrug sechs Jahre.

In Stormarn bildete sich der erste Kreisausschuss in der Kreistagssitzung am 08.03.1889. Seine Mitglieder repräsentierten die Wahlberechtigten des Kreises, sowohl des städtischen als auch der beiden nach der Größe des Grundbesitzes getrennten ländlichen Wahlverbände. Der Ausschuss setzte sich aus den Bürgermeistern der Städte Wandsbek und Oldesloe sowie Gutsbesitzern, Amts- und Gemeindevorstehern zusammen.

Die Einführung der Demokratie nach dem Ersten Weltkrieg mit allgemeinen, unmittelbaren und geheimen Wahlen brachte keine Änderung im Aufgabenbereich des Kreisausschusses. Auf der Kreistagssitzung am 26.05.1919 fand die Wahl der sechs ehrenamtlichen Mitglieder nach dem Verhältniswahlsystem statt. Die im Kreistag vertretenen Parteien fanden Berücksichtigung. Die Amtszeit des Ausschusses war an die Wahlperioden gekoppelt. Weiterhin tagte er nichtöffentlich.

Unter dem nationalsozialistischen Regime setzte sich der Kreisausschuss neben dem Landrat und dem NS-Kreisleiter Erich Friedrich aus NSDAP-Mitgliedern zusammen. Als der Stormarner Kreistag am 17.07.1933 faktisch aufgelöst wurde, fielen dessen Aufgaben zunächst an den Kreisausschuss. Er erhielt außerdem das Vorschlagsrecht für die Berufung des Landrates. In der Folge wurden jedoch seine Beschlussfassungskompetenzen sukzessive beschnitten und gingen schließlich mit der Verordnung des Ministerrats für die Reichsverteidigung im September 1939 auf den Landrat über. Im November folgte zusätzlich die Aufhebung der Kreisverwaltungsgerichte.

Durch den ersten von der britischen Militärregierung ernannten Kreistag 1946 wurde wieder ein Kreisausschuss eingesetzt, dessen Aufgaben sich zunächst hauptsächlich auf die Initiierung und Koordination der Kreistagsbeschlüsse beschränkten. Ihm stand der ehrenamtliche Landrat vor.

Die Kreisordnung vom 27.02.1950 brachte dem Gremium erneut weitreichende Zuständigkeiten und Aufgaben als Bindeglied zwischen Politik und Verwaltung für die folgenden Jahrzehnte. Als Vorsitzender war der hauptamtliche Landrat eingesetzt. Mit der Neufassung der Kreisordnung vom 30.05.1997 wurde der Kreisausschuss abgeschafft und ein Teil seiner Aufgaben auf den Landrat, den Kreistag sowie den neuerrichteten Hauptausschuss übertragen.

Leitung

Hans Jürgen Wildberg 1990–1997
Hans-Henning Becker-Birck 1975–1989
Wennemar Haarmann 1957–1975
Klaus von der Groeben 1956–1957
Wilhelm Siegel 1946–1950 1950–1956
Heinrich Eckholdt 1946
Rolf Carls 1943–1945
Karl von Lamprecht 1942–1943
Rolf Breusing 1940–1942
Erich Keßler 1937–1939
Constantin Bock von Wülfingen 1933–1936
Friedrich Knutzen 1919–1933
Joachim von Bonin 1894–1918
Detlef von Bülow 1889–1894

Persönlichkeiten

Erich Friedrich GND: 130471356

Name

Kreisausschuss des Kreises Stormarn

Gründungsdatum

08.03.1889

Auflösungsdatum

30.05.1997

Leitung

Hans Jürgen Wildberg

Strukturansicht

Kreistag: Fachausschüsse

Literatur

  • Schleswig-Holsteinischer Landkreistag : 125 Jahre Kreise in Schleswig-Holstein. Neumünster, Wachholtz 1992, GVK: 123237106
  • Perrey, Hans-Jürgen : Stormarns preußische Jahre die Geschichte des Kreises von 1867 bis 1946/47. Neumünster, Wachholtz 1993, GVK: 152680373

Weitere Literatur