Aufgaben/Zuständigkeiten
Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Kommune und die Stadtverwaltung, den Verfassungsauftrag zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frau und Mann zu erfüllen. Sie ist Initiatorin, Beraterin und Kooperationspartnerin innerhalb der Verwaltung und Ansprechpartnerin für die Bürgerinnen und Bürger ihrer Kommune. Sie wirkt in Personalangelegenheiten der Stadtverwaltung und der Stadtwerke mit und bringt frauenspezifische Belange in die Stadtverordnetenversammlung und Verwaltung ein. Seit 1994 regelt das Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein die kommunale Gleichstellungsarbeit.