Struktur
Die Realisierung des Bildungsauftrages erfolgt im Teilzeit- und im Vollzeitbereich.
Bei der Teilzeitberufsschule besteht zwischen den Lernenden und den Ausbildungsbetrieben ein durch das Berufsbildungsgesetz geregeltes Ausbildungsverhältnis. Die BSA erteilt in 30 Ausbildungsberufen, die den sechs Berufsfeldern Wirtschaft/Verwaltung, Metalltechnik, Fahrzeugtechnik, Bautechnik, Holztechnik sowie Körperpflege zugeordnet sind, je zwölf Unterrichtsstunden pro Woche. Zusätzlich können der Erste allgemeinbildende Schulabschluss (ESA), der Mittlere Schulabschluss (MSA) oder die Fachhochschulreife erworben werden.
Die Vollzeitberufsschule wird von Schülerinnen und Schülern besucht, die entweder als Minderjährige noch der Schulpflicht unterliegen oder die sich freiwillig für eine berufsqualifizierende Bildungsmaßnahme entschieden haben.
Der vollzeitschulische Unterricht beginnt mit Klassen der Ausbildungsvorbereitung, der Berufsvorbereitenden Maßnahmen sowie Klassen des Berufseinstiegs. Angestrebt wird eine Berufsreife, einschließlich der Beherrschung der deutschen Sprache, und wenn möglich der ESA. Der Unterricht kann in der zweijährigen Berufsfachschule I mit den Schwerpunkten Wirtschaft/Verwaltung oder Gesundheit/Ernährung mit dem Bildungsziel MSA fortgeführt werden.
Bei Vorliegen eines MSA wird über die zweijährige Berufsfachschule III (Fachrichtung Kaufmännische bzw. Sozialpädagogische Assistenten) oder über die einjährige Fachoberschule (zusätzliche Aufnahmebedingung ist ein erfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung) die Fachhochschulreife erworben.
Der Weg zur fachgebundenen bzw. allgemeinen Hochschulreife erfolgt über die einjährige Berufsoberschule (Wirtschaft/Technik) oder über das dreijährige Berufliche Gymnasium mit den Schwerpunkten Wirtschaft oder Umwelttechnik.