Zweck
Satzungsgemäßer Zweck der Stiftung privaten Rechts ist es, die Kunstsammlung der Stifter zu bewahren und fortzuführen. Diese soll durch andere, von den Stiftern gesammelte Gegenstände ergänzt und u. a. durch Ausstellungen, Publikationen oder die Verleihung von Preisen öffentlich zur Geltung gebracht werden. Entsprechend der weltweiten Herkunft der Sammlungsobjekte tritt die Stiftung für Völkerverständigung und einträchtige "Zusammenarbeit aller Nationen, Rassen und Religionen" ein. Darüber hinaus soll sie andere dazu anregen, private Kunstsammlungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.