Verlauf und Akteure
Ab 1948 führten Carl Backhaus und Hans Rodmann eine Gewinnbeteiligung für die damals 20 Personen umfassende Belegschaft ein. Zur Schaffung einer formalrechtlichen Grundlage für ein Partnerschaftsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern firmierte die Firma Behrens 1958 in eine Kommanditgesellschaft (KG) um. Der betriebliche Gesellschaftsvertrag von 1960 wurde unter dem Namen Ahrensburger Modell bekannt.
Um steuerliche Nachteile der als Kommanditisten am Unternehmen beteiligten Arbeitnehmer aufzuheben, fand 1967 eine erneute Umfirmierung in eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) statt. Die nun als stille Gesellschafter freiwillig daran beteiligten Arbeitnehmer – 1969 waren es 152 von 400 Beschäftigten – kamen in den Besitz von Firmenanteilen und in den Genuss von Gewinnausschüttungen. Die Mitbestimmung fand innerhalb der Gesellschafterversammlung statt, kontrolliert durch einen Beirat, in dem die Mitarbeiter die Mehrheit besaßen. Nicht am Modell teilnehmende Mitarbeiter profitierten u. a. von guten Gehältern, einem unbeschränkten Recht auf Bildungsurlaub und Rationalisierungsschutzabkommen. Während der Wachstumsjahre 1950-1973 wurden weitere Produktionsstätten in den Niederlanden, Großbritannien, Spanien, USA und Mexiko errichtet.
Mit dem Konjunktureinbruch 1973 und der anschließenden Rezession setzten die ersten Forderungen von Angestellten nach Auszahlung ihrer Kapitaleinlagen ein. Der Betrieb kam u. a. hierdurch in Liquiditätsschwierigkeiten, die 1977 auf Drängen der Banken zur Umfirmierung in eine Aktiengesellschaft (AG) führten. Dieser Zeitpunkt markiert das Ende des Ahrensburger Modells. Von den damals 500 Mitarbeitern waren etwa 260 am Modell beteiligt, sie hielten 92 % des Stammkapitals. Der allmähliche Verkauf der Firmenanteile durch die angestellten Anteilseigner ermöglichte die Übernahme durch firmenfremde Kapitalgeber.